#bpiseekstointerveneinnoahdoecase
🚨 Nicht ans Bitcoin-Wallet jahrelang in Ruhe lassen — und dann den Besitzanspruch verlieren? Klingt doch völlig unlogisch, oder?
Genau darum geht es in einem Rechtsstreit, der derzeit in den USA diskutiert wird.
Am 10.07. hat das Bitcoin Policy Institute (BPI) einen Antrag eingereicht, dem Verfahren als Beklagter beizutreten. Zudem legte es die BTC-Zahlen vor, die sie selbst seit Langem als HODL halten, und brachte sie als „Beweismittel“ ein, um etwas sehr Einfaches zu demonstrieren: Schweigen bedeutet nicht automatisch, dass man sein Eigentum aufgibt.
Die Argumentation des BPI ist ziemlich überzeugend: Die Bitcoin-Wallet-Adresse ist wie eine Bankkontonummer. Jeder kann sie sehen, aber nur wer den Private Key besitzt, kann die Bitcoin darin kontrollieren und übertragen. Daher heißt eine „schlummernde“ Wallet über Jahre hinweg nicht, dass der Besitzer auf sein Eigentum verzichtet hat.
Die Anhörung am 14.07. wird besonders interessant, wenn der Richter sowohl über den Antrag zur Einmischung des BPI als auch über den Antrag auf Abweisung der Klage eines anderen „John Doe“ entscheidet. Das Ergebnis könnte eine wichtige Rechtsgrundlage dafür schaffen, wie der Gesetzgeber künftig die Self-Custody-Rechte von Bitcoin betrachtet.
Während die Jungs noch mit Chart-Checks, dem Verschieben von Stop Loss und dem Timing des Einstiegs beschäftigt sind, zieht an anderer Stelle die „Self-Custody“-Fraktion vor Gericht, um den Kernsatz von Bitcoin zu verteidigen: Nicht anfassen heißt nicht automatisch, dass der Besitzanspruch verloren geht. 🚀
Was meint ihr: Sollte eine über viele Jahre inaktive Bitcoin-Wallet als aufgegebenes Eigentum gelten? 🤔
#BTC #SelfCustody #HODL #CryptoNews