$BTC
🚨 IST KRYPTowÄHRUNG HARAM? EINE GROßE DEBATTE WURDE IN PAKISTAN ENTZÜNDET! 🇵🇰
Eine kürzlich vom Darul Ifta der Jamia Darul Uloom Karachi erlassene Fatwa—unterzeichnet vom angesehenen Gelehrten Mufti Taqi Usmani zusammen mit weiteren prominenten Juristen—hat erklärt, dass Transaktionen, die über Bitcoin, USDT und andere Kryptowährungen abgewickelt werden, nach islamischem Recht unzulässig sind.
Die Kernargumente
Fehlender „Maal“-Status: Die Hauptbegründung für die Entscheidung ist, dass Kryptowährung derzeit nicht als Maal (anerkanntes Vermögen, Eigentum oder greifbare Nutzbarkeit) unter den Grundsätzen der Scharia gilt.
Die Verzerrung in den sozialen Medien: Während Social-Media-Plattformen dies als pauschales Verbot aller Krypto-bezogenen Aktivitäten darstellen, war die ursprüngliche Anfrage sehr konkret. Sie untersuchte ausschließlich die Gültigkeit des Kaufs von Büchern und eines Online-Kurses unter Verwendung von Kryptowährung.
Die Gegenwehr aus der Branche
Diese Entwicklung hat eine intensive nationale Debatte ausgelöst. Pakistans Führung im Bereich digitale Vermögenswerte und Web3-Pioniere argumentieren, dass ein „one-size-fits-all“-Urteil technisch fehlerhaft ist. Sie betonen, dass Bitcoin, fiat-gestützte Stablecoins, dezentrale Blockchain-Projekte und tokenisierte realweltliche Vermögenswerte (RWAs) grundsätzlich unterschiedliche Anlageklassen darstellen und nicht unter einer einzigen Kategorie beurteilt werden können.
Die regulatorische Lage
Gleichzeitig bewegt sich der Staat in Richtung formalisierter Regelungen. Pakistan arbeitet aktiv daran, virtuelle Vermögenswerte durch umfassende rechtliche Rahmenwerke zu regulieren, die darauf abzielen, Anlegerschutz zu gewährleisten, Finanzkriminalität zu verhindern und digitale Innovation in die formelle Wirtschaft zu integrieren
🚨 IST KRYPTowÄHRUNG HARAM? EINE GROßE DEBATTE WURDE IN PAKISTAN ENTZÜNDET! 🇵🇰
Eine kürzlich vom Darul Ifta der Jamia Darul Uloom Karachi erlassene Fatwa—unterzeichnet vom angesehenen Gelehrten Mufti Taqi Usmani zusammen mit weiteren prominenten Juristen—hat erklärt, dass Transaktionen, die über Bitcoin, USDT und andere Kryptowährungen abgewickelt werden, nach islamischem Recht unzulässig sind.
Die Kernargumente
Fehlender „Maal“-Status: Die Hauptbegründung für die Entscheidung ist, dass Kryptowährung derzeit nicht als Maal (anerkanntes Vermögen, Eigentum oder greifbare Nutzbarkeit) unter den Grundsätzen der Scharia gilt.
Die Verzerrung in den sozialen Medien: Während Social-Media-Plattformen dies als pauschales Verbot aller Krypto-bezogenen Aktivitäten darstellen, war die ursprüngliche Anfrage sehr konkret. Sie untersuchte ausschließlich die Gültigkeit des Kaufs von Büchern und eines Online-Kurses unter Verwendung von Kryptowährung.
Die Gegenwehr aus der Branche
Diese Entwicklung hat eine intensive nationale Debatte ausgelöst. Pakistans Führung im Bereich digitale Vermögenswerte und Web3-Pioniere argumentieren, dass ein „one-size-fits-all“-Urteil technisch fehlerhaft ist. Sie betonen, dass Bitcoin, fiat-gestützte Stablecoins, dezentrale Blockchain-Projekte und tokenisierte realweltliche Vermögenswerte (RWAs) grundsätzlich unterschiedliche Anlageklassen darstellen und nicht unter einer einzigen Kategorie beurteilt werden können.
Die regulatorische Lage
Gleichzeitig bewegt sich der Staat in Richtung formalisierter Regelungen. Pakistan arbeitet aktiv daran, virtuelle Vermögenswerte durch umfassende rechtliche Rahmenwerke zu regulieren, die darauf abzielen, Anlegerschutz zu gewährleisten, Finanzkriminalität zu verhindern und digitale Innovation in die formelle Wirtschaft zu integrieren