Betrug am schwersten: bis zu 10 Jahre, Geldstrafe 200 Mio.

Das „Gesetz über virtuelle Vermögenswerte“ stuft falsche Betrugsmaschen und Marktmanipulation direkt auf das Sanktionsniveau des Wertpapierhandelsgesetzes (ähnlich) ein; Plattformen und Emittenten von Stablecoins benötigen jetzt eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde für Finanzaufsicht.

Wer künftig in Taiwan Coins kauft, wird möglicherweise weniger leicht einfach „durchbrennen“/betrügen,
aber die bestehenden acht Anbieter müssen alle neu beantragen.

Diese acht können zwar derzeit noch weiterarbeiten, aber nach Inkrafttreten des „Gesetzes über virtuelle Vermögenswerte“ erfolgt der Wechsel von „Registrierungspflicht“ zu „Erlaubnispflicht“:
• Die Anforderungen wie Mindestkapital, internes Kontrollsystem, Cybersicherheit und die Trennung von Kundengeldern werden deutlich erhöht.
• Stablecoin-bezogene Geschäfte unterliegen ebenfalls strengeren Regeln.
• Die Übergangsfrist beträgt maximal etwa 21 Monate; wer bis zum Ablauf keine Genehmigung erhalten hat, darf nicht weiter betrieben werden.

Die Zeit der Lizenzen ist offiziell angebrochen.