Anwälte sagen, dass die Verordnung der Europäischen Union über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) die Europäische Zentralbank (EZB) nicht daran hindert, mit nationalen Regulierungsbehörden zu kommunizieren, während die Lizenzanträge von Krypto-Firmen bearbeitet werden. Laut Cointelegraph betonten die Anwälte, dass die EZB zwar mit den Behörden der Mitgliedstaaten während des Antragsprozesses in Kontakt treten kann, die endgültigen Entscheidungen über Krypto-Lizenzen jedoch bei den nationalen Regulierungsbehörden in jedem Mitgliedstaat bleiben.

Der Bericht hebt einen Unterschied zwischen Kommunikations- und Entscheidungsbefugnissen unter MiCA hervor. Die Ansicht der Anwälte ist, dass der Rahmen nicht verhindert, dass die EZB Informationen austauscht oder mit nationalen Regulierungsbehörden koordiniert, während die Anträge geprüft werden. Sie sagten jedoch, dass MiCA die Befugnis zur Erteilung oder Ablehnung von Krypto-Lizenzen auf der Ebene der Mitgliedstaaten behält, was bedeutet, dass die nationalen Behörden die Verantwortung für die endgültigen Genehmigungen tragen. Die Kommentare konzentrieren sich darauf, wie MiCA während des Lizenzierungsprozesses interpretiert wird und stellen klar, dass jede Beschreibung einer EZB-Beteiligung die formelle Rolle der nationalen Regulierungsbehörden bei der Erteilung von Lizenzen nicht ersetzen oder außer Kraft setzen würde.